Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Arthur Josch – freier Redner und Sänger
Teil 1: AGBs für Hochzeiten, Willkommensfeiern und andere Feiern (mit Ausnahme Trauer-/Lebensfeiern)
Teil 2: AGBs für Trauer-/Lebensfeiern
Teil 1:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Hochzeiten, Willkommensfeiern und andere Feiern,mit Ausnahme Trauer-/Lebensfeiern
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Veranstaltungs- oder Engagementvertrags. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Abweichungen gelten nur, soweit diese von Arthur Josch – freier Redner und Sänger schriftlich bestätigt worden sind.
1.2. Verträge kommen erst mit Rücksendung der vom Auftraggeber unterschriebenen Vertragsausfertigung und der Begleichung der Abschlagsrechnung zustande. Die Rücksendung der unterzeichneten Vertragsausfertigung und die Begleichung der Abschlagsrechnung muss vom Auftraggeber bis zu dem von Arthur Josch – freier Redner und Sänger schriftlich genannten Datum erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist Arthur Josch – freier Redner und Sänger von allen Verpflichtungen den Auftraggeber betreffend entbunden.
1.3. Alle Vertragspartner wissen, dass eine Freie Trauung die standesamtliche Eheschließung nicht ersetzt.
1.4. In diesen AGBs und anderen Texten von Arthur Josch – freier Redner und Sänger wird stellenweise nur die maskuline Form verwandt. Dies geschieht einzig aus Gründen der besseren Lesbarkeit.
2. Angebot – Vertragsschluss
2.1. Meine Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes bestimmt ist.
2.2. An Abbildungen, Broschüren, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Angeboten, Fotografien, Grafiken, Texten und sonstigen Unterlagen behalte ich mir sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder ihrer Bearbeitung oder Veränderung bedarf der Auftraggeber meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Nutzt der Auftraggeber ohne meine Zustimmung Unterlagen, an denen mir das Urheberrecht zusteht, ist der Auftraggeber zur Unterlassung und Schadensersatz sowie zur Zahlung eines angemessenen Honorars verpflichtet.
3. Preise – Zahlungsbedingungen
3.1. Die Gage ist – sofern nicht anders vereinbart – wie folgt zu begleichen: Mit Abschluss des Vertrags wird die vereinbarte Abschlagszahlung sofort fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor der Zeremonie zu zahlen.
3.2. Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber ebenfalls nur nach Maßgabe von Satz 1 und zudem nur befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Leistungserbringung – Mitwirkung
4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arthur Josch – freier Redner und Sänger über jegliche Änderung von Veranstaltungsort oder -Uhrzeit rechtzeitig zu informieren, um ein pünktliches Erscheinen zu gewährleisten.
4.2. Ist die Zeremonie unter freiem Himmel geplant, sorgt der Auftraggeber für einen alternativen Veranstaltungsort oder ein Überdach für den Fall, dass die Wetterbedingungen eine Durchführung unter freiem Himmel nicht zulassen. Arthur Josch – freier Redner und Sänger ist nicht dazu verpflichtet, die Zeremonie bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen (Regen, Kälte, Wind, starke Sonneneinstrahlung) im Freien durchzuführen.
4.3. Für die notwendige Stromversorgung hat der Veranstalter zu Sorgen. Der geforderte Stromanschluss ist rechtzeitig vor dem Eintreffen von Arthur Josch – freier Redner und Sänger nach den geforderten Normen und VDE-Richtlinien zu installieren.
4.4. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldung etc. liegen im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von dem Veranstalter zu tragen.
4.5. Dem Auftraggeber ist bekannt und er akzeptiert, dass der Wortlaut der Rede ihm im Vorfeld nicht vorgelegt wird.
4.6. Dem Auftraggeber ist bekannt und er akzeptiert, dass er auch nach der Zeremonie keine schriftliche Ausfertigung der Rede erhält. Arthur Josch – freier Redner und Sänger empfiehlt dem Auftraggeber die Zeremonie als Erinnerung zu filmen. Dabei ist § 7 Abs. 2. und 3. zu beachten.
5. Haftung durch Arthur Josch – freier Redner und Sänger
5.1. Eine Haftung von Arthur Josch – freier Redner und Sänger für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die unmittelbar während oder im Anschluss an einer Zeremonie entstehen, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung haftet Arthur Josch – freier Redner und Sänger nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.2. Arthur Josch – freier Redner und Sänger verpflichtet sich, die benötigte Anfahrtszeit ausreichend zu kalkulieren, um ein pünktliches Erscheinen zu gewährleisten. Sollte ihm dies aufgrund von Bedingungen, die er nicht zu verschulden hat (Unfall, Straßensperrung, Wettereinbruch, höhere Gewalt etc.), nicht gelingen, ist er nicht zur Rückgabe des Redner-Honorars verpflichtet, sofern mit für den Auftraggeber akzeptabler Verspätung die Zeremonie von ihm noch durchgeführt werden kann.
a. In diesem Fall kann vom Auftraggeber eine Rückerstattung von 10% des vereinbarten Honorars verlangt werden, sofern nicht auch 30 oder mehr Prozent der Gäste betroffen sind.
b. Die 10%ige Rückerstattung kann nicht verlangt werden, wenn erschwerte Bedingungen hinlänglich bekannt waren, und der Auftraggeber es versäumt hat, Arthur Josch – freier Redner und Sänger darüber zu informieren.
5.3. Für den Fall, dass Arthur Josch – freier Redner und Sänger nicht antreten kann (wegen Krankheit, Unfall, Transportschäden, höhere Gewalt etc.), ist er ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemüht, entsprechenden Ersatz zu stellen. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Zahlung des vollständigen Honorars verpflichtet. Gelingt ihm dies nicht, aber der Auftraggeber greift dennoch auf die von ihm konzipierte Rede zurück (zum Beispiel durch Einsatz einer selbst akquirierten Privatperson als Redner-Ersatz), so kann vom Auftraggeber eine Rückerstattung in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars verlangt werden. Sollte der Auftraggeber diese Möglichkeit nicht annehmen, entfallen unter diesen Voraussetzungen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Schadensersatz durch Arthur Josch – freier Redner und Sänger wird in diesem Falle nicht geleistet.
6. Haftung durch den Auftraggeber
6.1. Der Veranstalter/Beauftragter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Arthur Josch – freier Redner und Sänger, die durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung oder unsachgemäße elektronische Stromversorgung zustande kommen, übernimmt der Veranstalter bzw. der Auftraggeber die volle Haftung.
6.2. Kann die Zeremonie zur vereinbarten Zeit nicht stattfinden aufgrund von Wetterbedingungen / Verspätung von Brautpaar oder Gästen / anderen Fällen von höherer Gewalt, wird von Arthur Josch – freier Redner und Sänger eine Verschiebung von bis zu 30 Minuten unentgeltlich akzeptiert. Jede darüber hinaus gehende Wartezeit wird in Rechnung gestellt mit einem Stundensatz von 70 € pro angefangener Stunde. Arthur Josch – freier Redner und Sänger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine erhebliche Verschiebung (mehr als 30 Minuten) zu akzeptieren. Arthur Josch – freier Redner und Sänger ist weiterhin nicht verpflichtet, die Zeremonie an einem anderen Tag als dem vertraglich vereinbarten nachzuholen.
6.3. Der Auftraggeber kann vom Veranstaltungs- oder Engagementvertrag bis zwei Tage vor der Zeremonie zurücktreten (stornieren).
6.4. Im Falle des Rücktritts bis 180 Tage vor dem vereinbarten Termin der Zeremonie wird die Abschlagszahlung als Bearbeitungsgebühr von Arthur Josch – freier Redner und Sänger einbehalten bzw. als Bearbeitungsgebühr sofort fällig.
6.5. Im Fall des Rücktritts bei weniger als 180 Tagen vor dem vereinbarten Termin der Zeremonie gelten Darüber hinaus die nachfolgenden Stornogebühren, die der Auftraggeber im Fall einer Stornierung zu tragen hat:
50 % bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor der Zeremonie
70 % bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor der Zeremonie
80 % bei einem Rücktritt bis 2 Tage vor der Zeremonie
Die angegebenen Stornogebühren beziehen sich auf den vereinbarten Vertragspreis und werden mit der Abschlagszahlung verrechnet.
Weist der Auftraggeber im Einzelfall nach, dass sich Arthur Josch – freier Redner und Sänger im konkreten Fall einen höheren Betrag an ersparten Aufwendungen oder tatsächlich erzielten oder an möglichen anderweitigen Erwerb anrechnen lassen muss, verringern sich die vorgenannten Beträge entsprechend.
6.6. Die Stornierung von Leistungen hat schriftlich zu erfolgen.
7. Datenschutz
7.1. Der Auftraggeber genehmigt Arthur Josch – freier Redner und Sänger die Erstellung und Nutzung (auch für Werbezwecke) von Fotoaufnahmen der Zeremoniestätte und/oder der Zeremonie, sofern das Persönlichkeitsrecht der Auftraggeber, der Gäste und/oder Urheberrecht des Fotografen davon nicht berührt werden. Vereinbarungen, die Persönlichkeitsrecht der Auftraggeber, Gäste und/oder Urheberrecht betreffen, müssen stets schriftlich fixiert werden.
7.2. Arthur Josch – freier Redner und Sänger genehmigt dem Auftraggeber die Veröffentlichung von Fotografien von der Zeremonie, auf denen Arthur Josch – freier Redner und Sänger abgebildet ist. Die Veröffentlichung von Video-Aufnahmen der Zeremonie bedarf der Genehmigung durch Arthur Josch – freier Redner und Sänger. Dies betrifft insbesondere soziale Medien.
7.3. Der Inhalt der Rede ist urheberrechtlich geschützt, das Urheberrecht liegt bei Arthur Josch – freier Redner und Sänger. Das Nutzungsrecht geht durch den Vortrag oder eine Video-Aufnahme nicht an den Auftraggeber über. Ohne Rücksprache darf die Zeremonie weder vom Auftraggeber noch von Arthur Josch – freier Redner und Sänger veröffentlicht werden.
7.4. TV-/Medien-Hochzeiten sind mit diesem Vertrag ausgeschlossen. Sofern seitens des Auftraggebers eine Medienpräsenz gewünscht ist, in welche Arthur Josch – freier Redner und Sänger einbezogen werden soll, so ist dazu eine gesonderte vertragliche Regelung zu treffen. Arthur Josch – freier Redner und Sänger ist zudem in einem solchen Fall grundsätzlich zum Rücktritt berechtigt. Die dadurch entstehende Stornierung wird wie unter § 6 Abs. 3 abgerechnet.
8. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Salvatorische Klausel
8.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist mein Geschäftssitz Erfüllungsort.
8.2. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von Arthur Josch – freier Redner und Sänger. Arthur Josch – freier Redner und Sänger ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
Teil 2:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trauer-/Lebensfeiern
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Veranstaltungs- oder Engagementvertrags. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Abweichungen gelten nur, soweit diese von Arthur Josch – freier Redner und Sänger schriftlich bestätigt worden sind.
1.2. Verträge kommen erst mit Erhalt der vom Auftraggeber unterschriebenen Vertragsausfertigung zustande. Bei fehlender Unterschrift des Auftraggebers ist Arthur Josch – freier Redner und Sänger von allen Verpflichtungen den Auftraggeber betreffend entbunden.
1.3. In diesen AGBs und anderen Texten von Arthur Josch – freier Redner und Sänger wird stellenweise nur die maskuline Form verwandt. Dies geschieht einzig aus Gründen der besseren Lesbarkeit.
2. Angebot – Vertragsschluss
2.1. Meine Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes bestimmt ist.
2.2. An Abbildungen, Broschüren, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Angeboten, Fotografien, Grafiken, Texten und sonstigen Unterlagen behalte ich mir sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder ihrer Bearbeitung oder Veränderung bedarf der Auftraggeber meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Nutzt der Auftraggeber ohne meine Zustimmung Unterlagen, an denen mir das Urheberrecht zusteht, ist der Auftraggeber zur Unterlassung und Schadensersatz sowie zur Zahlung eines angemessenen Honorars verpflichtet.
3. Preise – Zahlungsbedingungen
3.1. Die Gage ist – sofern nicht anders vereinbart – wie folgt zu begleichen: Der volle zu zahlende Betrag ist bis spätestens 14 Tage nach der Trauer-/Lebensfeier auf folgendes Konto zu überweisen:
Bank: N26
IBAN: DE65 1001 1001 2398 4588 62
BIC: NTSBDEB1XXX
3.2. Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber ebenfalls nur nach Maßgabe von Satz 1 und zudem nur befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Leistungserbringung – Mitwirkung
4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arthur Josch – freier Redner und Sänger über jegliche Änderung von Veranstaltungsort oder -Uhrzeit rechtzeitig zu informieren, um ein pünktliches Erscheinen zu gewährleisten.
4.2. Ist die Zeremonie unter freiem Himmel geplant, sorgt der Auftraggeber für einen alternativen Veranstaltungsort oder ein Überdach für den Fall, dass die Wetterbedingungen eine Durchführung unter freiem Himmel nicht zulassen. Arthur Josch – freier Redner und Sänger ist nicht dazu verpflichtet, die Zeremonie bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen (Regen, Kälte, Wind, starke Sonneneinstrahlung) im Freien durchzuführen.
4.3. Für die notwendige Stromversorgung hat der Veranstalter zu Sorgen. Der geforderte Stromanschluss ist rechtzeitig vor dem Eintreffen von Arthur Josch – freier Redner und Sänger nach den geforderten Normen und VDE-Richtlinien zu installieren.
- Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldung etc. liegen im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von dem Veranstalter zu tragen.
- Dem Auftraggeber ist bekannt und er akzeptiert, dass der Wortlaut der Rede ihm im Vorfeld nicht vorgelegt wird.
6. Dem Auftraggeber ist bekannt und er akzeptiert, dass er auch nach der Zeremonie keine schriftliche Ausfertigung der Rede erhält.
5. Haftung durch Arthur Josch – freier Redner und Sänger
5.1. Eine Haftung von Arthur Josch – freier Redner und Sänger für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die unmittelbar während oder im Anschluss an einer Zeremonie entstehen, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung haftet Arthur Josch – freier Redner und Sänger nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.2. Arthur Josch – freier Redner und Sänger verpflichtet sich, die benötigte Anfahrtszeit ausreichend zu kalkulieren, um ein pünktliches Erscheinen zu gewährleisten. Sollte ihm dies aufgrund von Bedingungen, die er nicht zu verschulden hat (Unfall, Straßensperrung, Wettereinbruch, höhere Gewalt etc.), nicht gelingen, ist er nicht zur Rückgabe des Redner-Honorars verpflichtet, sofern mit für den Auftraggeber akzeptabler Verspätung die Zeremonie von ihm noch durchgeführt werden kann.
a. In diesem Fall kann vom Auftraggeber eine Rückerstattung von 10% des vereinbarten Honorars verlangt werden, sofern nicht auch 30 oder mehr Prozent der Gäste betroffen sind.
b. Die 10%ige Rückerstattung kann nicht verlangt werden, wenn erschwerte Bedingungen hinlänglich bekannt waren, und der Auftraggeber es versäumt hat, Arthur Josch – freier Redner und Sänger darüber zu informieren.
5.3. Für den Fall, dass Arthur Josch – freier Redner und Sänger nicht antreten kann (wegen Krankheit, Unfall, Transportschäden, höhere Gewalt etc.), ist er ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemüht, entsprechenden Ersatz zu stellen. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Zahlung des vollständigen Honorars verpflichtet. Gelingt ihm dies nicht, aber der Auftraggeber greift dennoch auf die von ihm konzipierte Rede zurück (zum Beispiel durch Einsatz einer selbst akquirierten Privatperson als Redner-Ersatz), so kann vom Auftraggeber eine Rückerstattung in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars verlangt werden. Sollte der Auftraggeber diese Möglichkeit nicht annehmen, entfallen unter diesen Voraussetzungen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Schadensersatz durch Arthur Josch – freier Redner und Sänger wird in diesem Falle nicht geleistet.
6. Haftung durch den Auftraggeber
6.1. Der Veranstalter/Beauftragter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Arthur Josch – freier Redner und Sänger, die durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung oder unsachgemäße elektronische Stromversorgung zustande kommen, übernimmt der Veranstalter bzw. der Auftraggeber die volle Haftung.
6.2. Kann die Zeremonie zur vereinbarten Zeit nicht stattfinden aufgrund von Wetterbedingungen / Verspätung des Auftraggebers oder Gästen / anderen Fällen von höherer Gewalt, wird von Arthur Josch – freier Redner und Sänger eine Verschiebung von bis zu 30 Minuten unentgeltlich akzeptiert. Jede darüber hinaus gehende Wartezeit wird in Rechnung gestellt mit einem Stundensatz von 70 € pro angefangene Stunde. Arthur Josch – freier Redner und Sänger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine erhebliche Verschiebung (mehr als 30 Minuten) zu akzeptieren. Arthur Josch – freier Redner und Sänger ist weiterhin nicht verpflichtet, die Zeremonie an einem anderen Tag als dem vertraglich vereinbarten nachzuholen.
Bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt oder anderen Gründen, für die Arthur Josch – freier Redner und Sänger keine Schuld trägt, ist seitens des Auftraggebers das gesamte Honorar (100%) zu zahlen.
7. Stornierungsbedingungen für Trauer-/Lebensfeiern
7.1. Der Auftraggeber kann den Auftrag zur Durchführung einer Trauerrede jederzeit vor dem vereinbarten Termin schriftlich stornieren. Es gelten dabei folgende Regelungen zur Vergütungspflicht:
- Stornierung bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin:
Bei einer Stornierung bis spätestens drei (3) Tage vor dem vereinbarten Termin ist der Auftraggeber verpflichtet, den Anteil des vereinbarten Honorars zu zahlen, der dem bereits geleisteten Arbeitsaufwand des Trauerredners entspricht (z. B. Vorbereitung, Gespräche, Entwurf der Rede). Der Trauerredner wird diesen Aufwand auf Verlangen nachvollziehbar darlegen.
- Stornierung ab 2 Tage vor dem vereinbarten Termin:
Erfolgt die Stornierung weniger als drei Tage vor dem vereinbarten Termin (also ab dem 2. Tag bis einschließlich 1 Tag vorher), ist der Auftraggeber verpflichtet, 80 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Eine weitere Aufwandsabrechnung erfolgt nicht.
- Stornierung am Tag der Trauer-/Lebensfeier oder bei Nichterscheinen:
Wird der Auftrag am Tag der Trauer-/Lebensfeier storniert oder erscheint der Auftraggeber nicht, so ist das volle Honorar (100 %) fällig.
7.2. Kurzfristige Beauftragungen (innerhalb von 3 Tagen vor Termin):
Wird der Auftrag erst innerhalb von drei Tagen vor dem geplanten Termin erteilt, erkennt der Auftraggeber an, dass der Trauerredner seine Leistung unter Zeitdruck erbringt. Eine Stornierung ist in diesem Fall nur bis 24 Stunden nach Vertragsschluss
möglich, sofern der Redner seine Arbeit noch nicht begonnen hat. Danach gelten die Regelungen unter Punkt 1 entsprechend.
8. Datenschutz
8.1. Der Auftraggeber genehmigt Arthur Josch – freier Redner und Sänger die Erstellung und Nutzung (auch für Werbezwecke) von Fotoaufnahmen der Zeremoniestätte und/oder der Zeremonie, sofern das Persönlichkeitsrecht der Auftraggeber, der Gäste und/oder Urheberrecht des Fotografen davon nicht berührt werden. Vereinbarungen, die Persönlichkeitsrecht der Auftraggeber, Gäste und/oder Urheberrecht betreffen, müssen stets schriftlich fixiert werden.
8.2. Arthur Josch – freier Redner und Sänger genehmigt dem Auftraggeber die Veröffentlichung von Fotografien von der Zeremonie, auf denen Arthur Josch – freier Redner und Sänger abgebildet ist. Die Veröffentlichung von Video-Aufnahmen der Zeremonie bedarf der Genehmigung durch Arthur Josch – freier Redner und Sänger. Dies betrifft insbesondere soziale Medien.
8.3. Der Inhalt der Rede ist urheberrechtlich geschützt, das Urheberrecht liegt bei Arthur Josch – freier Redner und Sänger. Das Nutzungsrecht geht durch den Vortrag oder eine Video-Aufnahme nicht an den Auftraggeber über. Ohne Rücksprache darf die Zeremonie weder vom Auftraggeber noch von Arthur Josch – freier Redner und Sänger veröffentlicht werden.
9. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Salvatorische Klausel
9.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist mein Geschäftssitz Erfüllungsort.
9.2. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von Arthur Josch – freier Redner und Sänger. Arthur Josch – freier Redner und Sänger ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
Stand 29.05.2025
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der/die Auftraggeber haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Dieses Recht gilt ausdrücklich nicht bei der Beauftragung einer Rednertätigkeit für Trauer-/Lebensfeiern.
Bei Trauer-/Lebensfeiern greift §7 im Teil 2 der AGBs.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Arthur Josch – freier Redner und Sänger, Erlenstraße 43, 41239 Mönchengladbach, Telefon 0151-17899337, E-Mail: redner@arthur-josch.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich ggf. schon von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat die Maßnahme bereits während der Widerrufsfrist begonnen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Arbeitsleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Arbeitsleistungen entspricht.